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BAU EINES RECHENZENTRUMS: WAS STIMMT WIRKLICH?
Zum geplanten Rechenzentrum gibt es viele Fragen, Sorgen und Gerüchte. Wir nehmen die Anliegen der Bevölkerung ernst: Wasser, Lärmschutz, Stromanbindung, Verkehr, Natur und Ortsentwicklung sind wichtige Themen, auf die wir aus erster Hand eingehen möchten. Hier der Faktencheck:
FAKTENCHECK ZUM GEPLANTEN RECHENZENTRUM IN LEOPOLDSDORF
In den letzten Tagen wurden in sozialen Medien und in Gesprächen mehrere Aussagen zum geplanten Rechenzentrum im Betriebsgebiet Leopoldsdorf verbreitet. Manche Fragen sind berechtigt. Andere Aussagen werden jedoch als Tatsachen dargestellt, obwohl dafür derzeit keine belastbaren Belege vorliegen.
Deshalb hier ein sachlicher Faktencheck.
1. Behauptung: „Die Gemeinde hat ein Mega-Rechenzentrum bewilligt.“
Faktencheck: So stimmt das nicht.
Der Gemeinderat bewilligt nicht den Betrieb eines Rechenzentrums.
Der Gemeinderat hat am 26. Mai 2026 – einstimmig, mit allen Fraktionen – über Bebauungsplan und städtebaulichen Vertrag entschieden.
Die technische Genehmigung der Betriebsanlage ist ein eigenes Behördenverfahren. Zuständig dafür ist nicht der Gemeinderat, sondern die Bezirksverwaltungsbehörde. Dort werden die technischen Unterlagen geprüft und Sachverständige beigezogen. Dabei geht es unter anderem um Lärm, Sicherheit, Brandschutz, Notstromversorgung, Emissionen, Lagerung von Betriebsmitteln, Verkehr, Wasser und Umweltauflagen.
Bewertung:
Die Aussage, die Gemeinde habe den Betrieb bereits bewilligt, ist falsch. Die Gemeinde entscheidet über raumordnerische Grundlagen. Die technische Betriebsanlage wird behördlich geprüft.
2. Behauptung: „Es gibt keine unabhängige Umweltprüfung.“
Faktencheck: Verkürzt und irreführend.
Ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist, ist gesetzlich geregelt – das kann weder die Gemeinde noch der Betreiber „bestellen“ oder „abbestellen“.
Unabhängig davon kann ein Projekt dieser Größenordnung nicht ohne die erwähnten, technischen Behördenverfahren errichtet und betrieben werden. Unter anderem sind folgende Gutachten in Ausarbeitung:
- Schallgutachten (Rückkühler, Transformatoren, Notstromaggregate, tieffrequenter Schall, Nachtbetrieb)
- Luftschadstoffe (Emissionen der Notstromaggregate)
- Verkehr (Bauverkehr, Anlieferungen)
- Brandschutz und Sicherheit (u. a. Batterieanlagen/USV, Diesellagerung, Löschwasser)
- Boden, Versickerung, Grundwasser und Entwässerung
- Energie und Netzanschluss
Bewertung:
Es ist richtig, dass Fragen zu Umwelt, Sicherheit und Auswirkungen geprüft werden müssen. Falsch ist aber der Eindruck, als gäbe es keine Prüfungen oder keine Behördenkontrolle.
3. Behauptung: „Das Rechenzentrum hat Auswirkungen auf das Wohngebiet.“
Faktencheck: Falsch bzw. stark verkürzt.
Das Projekt liegt im bestehenden Betriebsgebiet am Ortsrand, im Bereich der MAN-Straße und nahe der Umfahrungsstraße B16. Es liegt nicht im Ortskern und nicht im Wohngebiet.
Gerade wenn eine Betriebsansiedlung erfolgt, ist es raumordnerisch sinnvoll, diese im bestehenden Betriebsgebiet zu bündeln und nicht in Wohngebiete oder in den Ortskern zu verlagern.
Bewertung:
Der Standort ist ein Betriebsstandort. Der Ortskern von Leopoldsdorf bleibt durch das Projekt praktisch unberührt.
4. Behauptung: „Die neue Widmung macht alles leichter.“
Faktencheck: Falsch.
Die angestrebte Widmung als Bauland-Sondergebiet-Rechenzentrum ist keine Erleichterung, sondern eine speziellere und strengere Steuerung. Das Land Niederösterreich hat für Rechenzentren eigene raumordnungsrechtliche Regelungen geschaffen. Damit werden solche Projekte nicht einfach wie irgendeine Betriebsansiedlung behandelt, sondern einer eigenen Widmungskategorie und klareren Vorgaben zugeordnet.
Bewertung:
Die Sonderwidmung bedeutet mehr Klarheit und mehr Steuerung, nicht weniger Kontrolle.
5. Behauptung: „Es droht Dauerlärm.“
Faktencheck: Nicht belegt.
Lärm ist ein wichtiges Thema und muss geprüft werden. Aber derzeit wird in der Diskussion vielfach aus einer Befürchtung bereits eine Tatsache gemacht.
Ein Rechenzentrum ist eine Betriebsanlage und gleichzeitig eine Arbeitsstätte. Das bedeutet: Es gelten nicht nur Anforderungen zum Schutz der Nachbarschaft, sondern auch strenge Vorschriften zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wenn dort ein unzumutbarer oder gesundheitsgefährdender Lärm herrschen würde, wäre auch ein dauerhafter Arbeitsplatz in dieser Form nicht zulässig.
Die Arbeitsinspektion und die einschlägigen ArbeitnehmerInnenschutzvorschriften sind in Österreich sehr streng. Lärm am Arbeitsplatz ist geregelt und darf nicht einfach ignoriert werden.
Zusätzlich gilt für die Nachbarschaft: Im Betriebsanlagenverfahren sind Lärmemissionen zu prüfen. Es geht dabei um konkrete Werte, Messpunkte, Tages- und Nachtzeiten sowie mögliche Auflagen. Wenn Grenzwerte nicht eingehalten werden, muss die Anlage entsprechend geplant, abgeschirmt oder technisch angepasst werden.
Bewertung:
Die Behauptung „Dauerlärm“ ist ohne Schallgutachten nicht bewiesen. Maßgeblich sind Gutachten, Grenzwerte und Behördenauflagen.
6. Behauptung: „Tieffrequenter Schall oder Infraschall wird uns um den Schlaf bringen.“
Faktencheck: Nicht belegt.
Tieffrequenter Schall ist ein Fachthema. Es ist aber unseriös, ohne Projektgutachten und ohne Messwerte zu behaupten, dass bei diesem Projekt tieffrequenter Schall erzeugt wird und Menschen dadurch um den Schlaf gebracht werden.
Die Lüfter für die Server sind nicht als offene Außenanlagen vorgesehen, sondern befinden sich im Gebäude.
Wenn technische Anlagen tieffrequenten Schall verursachen könnten, ist genau das im Schallgutachten zu prüfen. Auch dafür gibt es fachliche Beurteilungen, Messmethoden und Auflagen.
Bewertung:
Tieffrequenter Schall darf nicht verharmlost werden. Aber er darf auch nicht ohne Nachweis als bereits feststehende Belastung dargestellt werden.
7. Behauptung: „Das Rechenzentrum verbraucht enorme Mengen Grundwasser.“
Faktencheck: Falsch für dieses Projekt.
Es ist keine Kühlung mit Wasser vorgesehen. Es wird weder Leitungs- noch Grundwasser für die Kühlung entnommen.
Die in sozialen Medien oft zitierten Beispiele aus den USA oder anderen Ländern lassen sich daher nicht automatisch auf dieses Projekt übertragen. Dort geht es häufig um andere technische Systeme, andere Klimazonen und andere Kühlmethoden.
Bei diesem Projekt ist Luftkühlung vorgesehen, keine Wasserkühlung.
Bewertung:
Die Behauptung eines enormen Grundwasserverbrauchs ist für dieses Projekt falsch.
8. Behauptung: „Das Projekt gefährdet den Grundwasserspiegel und den Petersbach.“
Faktencheck: Dafür gibt es keinen belegten Zusammenhang.
Da keine Grundwasserentnahme für die Kühlung vorgesehen ist, gibt es auch keinen daraus ableitbaren Verbrauch des Grundwassers für den Betrieb der Kühlung.
Fragen zu Versickerung, Oberflächenwasser, Entwässerung und Wasserrecht sind technische Fragen und werden in den zuständigen Verfahren geprüft. Gerade deshalb gibt es Projektunterlagen, Sachverständige und Auflagen.
Bewertung:
Eine pauschale Gefährdung von Grundwasser oder Petersbach ist ausgeschlossen. Wasserwirtschaftliche Fragen werden fachlich geprüft.
9. Behauptung: „Das Ortsnetz wird durch den Strombedarf überlastet.“
Faktencheck: Falsch.
Ein Rechenzentrum dieser Größenordnung wird nicht einfach an das normale Ortsnetz der Haushalte angeschlossen. Die Stromversorgung wird über eine eigene leistungsfähige Netzanbindung gesichert sein. Ohne gesicherte Stromversorgung kann ein solches Projekt gar nicht umgesetzt werden.
In der Region wird die Energieinfrastruktur massiv ausgebaut. Die Austrian Power Grid (APG) investiert rund 300 Millionen Euro in das Umspannwerk Wien Südost. Damit werden neue Kapazitäten für stromintensive Kunden wie Rechenzentren geschaffen und die Anschlussleistung wesentlich erweitert. Siehe Video „Größte Steckdose Wiens – Umspannwerk Wien Südost“ https://youtu.be/qlOXFw21XzA
Bewertung:
Das Projekt hängt nicht am normalen Haushaltsnetz von Leopoldsdorf. Die Stromversorgung ist Teil der übergeordneten Energieinfrastruktur.
10. Behauptung: „Die Dieselaggregate laufen ständig.“
Faktencheck: Falsch.
Dieselaggregate dienen der Notstromversorgung. Sie sind nicht für den normalen Dauerbetrieb vorgesehen. Sie werden für den Fall eines Stromausfalls benötigt und müssen aus Sicherheitsgründen regelmäßig getestet werden.
Wie viel Diesel gelagert wird, wie die Lagerung erfolgt, welche Auffangsysteme vorgesehen sind, wie Brandschutz und Sicherheit geregelt werden und wie Probeläufe stattfinden dürfen, ist Teil der technischen Einreichung und der behördlichen Prüfung.
Bewertung:
Notstromaggregate bedeuten nicht Dauerbetrieb. Sie sind eine Sicherheitseinrichtung und unterliegen strengen technischen und behördlichen Vorgaben.
11. Behauptung: „Die Abwärme wird einfach in die Umgebung geblasen.“
Faktencheck: Zu einfach dargestellt.
Ein Rechenzentrum erzeugt Abwärme. Das ist technisch richtig. Entscheidend ist, wie damit umgegangen wird.
Für das Projekt wird geprüft, ob und wie die Abwärme sinnvoll genutzt werden kann, etwa durch Einbindung in ein Fernwärmesystem. Gespräche dazu laufen. Eine Abwärmenutzung ist technisch anspruchsvoll und muss mit Energieversorgern abgestimmt werden.
Bewertung:
Abwärme ist ein Thema, aber auch eine mögliche Chance. Seriös ist: prüfen, technisch planen und nicht vorschnell versprechen.
12. Behauptung: „Es kommt zu massivem Verkehr.“
Faktencheck: Im Dauerbetrieb falsch.
Während der Bauphase wird es zusätzlichen Verkehr geben. Das ist bei jedem größeren Bauprojekt so und muss organisiert werden.
Im laufenden Betrieb ist ein Rechenzentrum aber kein Logistikzentrum. Es gibt keinen dauernden Kundenverkehr, keinen Handelsbetrieb, keine laufenden LKW-Fahrten wie bei einem Lager- oder Verteilerzentrum und keinen klassischen Produktionsverkehr.
Zusätzlich ist mit der Verbindung der MAN-Straße und einer Brücke über den Petersbach eine bessere Erschließung des Betriebsgebietes vorgesehen. Dadurch kann Verkehr aus sensibleren Bereichen herausgeführt werden.
Bewertung:
Bauverkehr ist ein Thema. Dauerhafter Logistikverkehr ist bei einem Rechenzentrum aber nicht zu erwarten.
13. Behauptung: „Die Immobilienpreise werden sinken.“
Faktencheck: Nicht belegt.
Für die Behauptung, dass Immobilienpreise in Leopoldsdorf wegen eines Rechenzentrums im Betriebsgebiet sinken, liegt kein belastbarer Nachweis vor.
Das Projekt liegt nicht im Wohngebiet, sondern im Betriebsbaugebiet nahe der B16. Zusätzlich können die Gebäude unmittelbar vor der Umfahrungsstraße sogar eine abschirmende Wirkung gegenüber dem Straßenverkehr haben. Das kann für dahinterliegende Bereiche auch positiv wirken.
Natürlich sind Sichtbeziehungen, Abstand und konkrete Ausführung relevant. Für eine pauschale Entwertung von Immobilien gibt es keine Grundlage.
Bewertung:
Für die Behauptung, dass Rechenzentren generell zu einem Wertverlust von Wohnimmobilien führen, gibt es derzeit keine wissenschaftlich belastbaren Nachweise.
Beispiele dazu gibt es auch aus der Region, z.B. Schwechat und Achau.
14. Behauptung: „Die Gemeinde bekommt kaum etwas davon.“
Faktencheck: Falsch.
Der städtebauliche Vertrag sieht einen Infrastrukturbeitrag von insgesamt 9 Millionen Euro vor. Diese Mittel helfen der Gemeinde bei wichtigen Infrastrukturmaßnahmen: Straße, Kanal, Entwässerung, Beleuchtung, MAN-Straße, Petersbachbrücke und Radweganbindung.
Dazu kommen künftige Einnahmen aus der Kommunalsteuer. Solche laufenden Einnahmen sind für eine Gemeinde wichtig, weil damit Infrastruktur, Bildung, Betreuung, Straßen, Vereine und Lebensqualität finanziert werden können.
Bewertung:
Der städtebauliche Vertrag bringt Leopoldsdorf einen klaren finanziellen und infrastrukturellen Mehrwert.
15. Behauptung: „Es wurde umgewidmet.“
Faktencheck: Falsch.
Das Gebiet ist bereits seit Jahrzehnten als Betriebsbaugebiet gewidmet. Eine Betriebsansiedlung ist dort grundsätzlich möglich. Die entscheidende Frage ist daher nicht nur, ob dort etwas entsteht, sondern unter welchen Bedingungen.
Mit dem städtebaulichen Vertrag kann die Gemeinde zusätzliche Infrastrukturbeiträge, Qualitätsvorgaben und begleitende Maßnahmen absichern. Ohne Vertrag hätte die Gemeinde deutlich weniger Einfluss und keinen vergleichbaren finanziellen Beitrag.
Bewertung:
Der Vertrag ist ein Instrument, um aus einer möglichen Betriebsansiedlung einen Mehrwert für Leopoldsdorf zu machen.
Zusammenfassung
- Das Rechenzentrum liegt im bestehenden Betriebsgebiet und nicht im Wohngebiet. Es ist keine Kühlung mit Wasser vorgesehen.
- Das normale Ortsnetz der Haushalte wird nicht als Stromversorgung für das Rechenzentrum herangezogen.
- Lärm, Sicherheit, Notstrom, Brandschutz, Entwässerung und technische Auswirkungen werden im Behördenverfahren geprüft.
- Ein Rechenzentrum ist kein Logistikzentrum und verursacht im Dauerbetrieb vergleichsweise wenig Verkehr.
- Die Sonderwidmung Rechenzentrum bedeutet mehr Steuerung, nicht weniger Kontrolle.
- Der städtebauliche Vertrag bringt der Gemeinde 9 Millionen Euro für Infrastruktur.
- Die Behauptung sinkender Immobilienpreise ist nicht belegt.
- Die Gebäude können durch ihre Lage vor der B16 sogar eine abschirmende Wirkung gegenüber Straßenlärm haben.
Die Sorgen der Bevölkerung werden ernst genommen. Aber eine sachliche Diskussion braucht Fakten, Gutachten und Behördenverfahren – keine unbelegten Behauptungen.
