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17. ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES UND BEBAUUNGSPLANES
Der Gemeinderat der Marktgemeinde Leopoldsdorf beabsichtigt, für die KG Leopoldsdorf und die KG Rustenfeld das geltende Örtliche Raumordnungsprogramm in Form eines Beschleunigten Verfahrens und den geltenden Bebauungsplan abzuändern. Die Entwürfe liegen im Gemeindeamt von 23.02.2026 bis 07.04.2026 zur allgemeinen Einsicht auf.
17. ÄNDERUNG DES ÖRTLICHEN RAUMORDNUNGSPROGRAMMES
Erläuterungsbericht 17. Änderung des Raumordnungsprogrammes
Plandarstellungen 17. Änderung des Raumordnungsprogrammes
Der Entwurf wird gemäß § 24 Abs. 5 NÖ Raumordnungsgesetz 2014, LGBl. Nr. 3/2015, in der derzeit geltenden Fassung, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von 23.02.2026 bis 07.04.2026 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
17. ÄNDERUNG DES BEBAUUNGSPLANES
Erläuterungsbericht 17. Änderung des Bebauungsplanes
Plandarstellungen 17. Änderung des Bebauungsplanes
Der Entwurf wird gemäß § 33 und § 34 Abs. 1 und 2 NÖ Raumordnungsgesetz 2014 LGBl. Nr. 3/2015, in der derzeit geltenden Fassung, durch sechs Wochen, das ist in der Zeit von 23.02.2026 bis 07.04.2026 im Gemeindeamt zur allgemeinen Einsicht aufgelegt.
