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SAUBERKEIT IM ORTSGEBIET: HUNDEKOT RICHTIG ENTSORGEN

In letzter Zeit wird vermehrt festgestellt, dass Hundekot auf Gehsteigen sowie auf öffentlichen und privaten Grünflächen nicht ordnungsgemäß entfernt wird. Dies stellt nicht nur eine Beeinträchtigung des Ortsbildes dar, sondern birgt auch hygienische Risiken – insbesondere für Kinder, die mit diesen Flächen in Berührung kommen.

Wir möchten daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter eindringlich darauf hinweisen, dass gemäß dem NÖ Hundehaltegesetz Hundekot unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß zu entsorgen ist. Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein tragen wesentlich zu einem sauberen und lebenswerten Ortsgebiet bei. Die Marktgemeinde unterstützt dies durch die Bereitstellung von Gassisack-Spendern. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass die Nichtbeseitigung von Hundekot eine Verwaltungsübertretung darstellt und von den zuständigen Sicherheitsorganen der öffentlichen Aufsicht (Polizei) mit einer Geldstrafe geahndet werden kann.

Darüber hinaus ist liegen gelassener Hundekot auch für die Mitarbeiter des Bauhofs bei der Pflege der Grünanlagen und des öffentlichen Raumes äußerst unangenehm und stellt eine vermeidbare zusätzliche Belastung dar.

Sauberkeit im öffentlichen Raum ist eine gemeinsame Aufgabe – für ein angenehmes Miteinander aller Gemeindebürgerinnen und Ge-
meindebürger. Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

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