ERHOLUNGSGEBIET – LEOPOLSDORFER NATUR-BADETEICH
BADETEICHBENÜTZUNG
Badeteichsaison:
Die Badesaison dauert in der Regel von Anfang Mai bis Ende September – je nach Wetterlage. Der Zugang zum Badeteich ist ganzjährig möglich.
Öffnungszeiten:
Täglich von 07:00 bis 21:00 Uhr
Außerhalb dieser Zeiten ist der Aufenthalt am Gelände nicht gestattet!
Ort:
Eingang Mirabellengasse
Gebühren & Kosten (pro Jahr) ab 01.01.2026:
- Familienkarte: € 60,00 inkl. USt.
- Singlekarte: € 36,00 inkl. USt.
- Nebenberechtigung: € 24,00 inkl. USt.
- Gast-Zutritt (pro Tag bei Benützung): € 2,00 inkl. USt.
- Kartengebühr (einmalig pro Karte bei Ausstellung): € 2,40 inkl. USt.
Voraussetzungen:
Ein Hauptwohnsitz oder Eigentum in 2333 Leopoldsdorf ist erforderlich.
Gültigkeit & Rückgabe:
Eine einmal erteilte Zutrittsberechtigung bleibt zeitlich unbegrenzt gültig, sofern die Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind.
Soll die Zutrittskarte/Zutrittsberechtigung zurückgegeben werden, muss dies fristgerecht, spätestens bis zur Fälligkeit der Vorschreibung der Badeteichgebühren (ca. Anfang März), erfolgen.
Da es eine Obergrenze für die Anzahl der ausgestellten Zutrittsberechtigungen gibt und diese bereits ausgeschöpft wurde, ist für Neuzuteilungen ein Antrag zur Aufnahme in die Warteliste erforderlich. Aufgrund der großen Nachfrage ist derzeit jedoch mit längeren Wartezeiten zu rechnen.
Die Anmeldung zur Warteliste ist während der Parteienverkehrszeiten im Gemeindeamt möglich oder jederzeit bequem über das Online-Formular.
ZUSATZANGEBOT - SCHLIEßSCHRÄNKE
Am Badeteich können Schließschränke angemietet werden, um Liegen, Schwimmhilfen und andere persönliche Gegenstände bequem zu verstauen.
Gebühren & Kosten:
- Jahresgebühr (pro Jahr): € 60,00 inkl. USt.
- Schlüsselverlust: € 33,00 inkl. USt. pro Schlüssel (Kostenersatz für Schlosstausch)
Abrechnung erfolgt gemeinsam mit der Badeteichbenützungsgebühr.
Miete & Nutzung:
Die Schließschränke und Schlüssel sind Eigentum der Marktgemeinde Leopoldsdorf. Die Benützung erfolgt auf eigene Gefahr – für verlorene oder gestohlene Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
Bei Beschädigung oder unsachgemäßer Nutzung behält sich die Marktgemeinde das Recht vor, die Nutzungsberechtigung zu entziehen sowie Reparatur- oder Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
Gültigkeit & Rückgabe:
Eine einmal erteilte Benützungsberechtigung bleibt zeitlich unbegrenzt gültig, sofern die Voraussetzungen für eine Zutrittskarte weiterhin erfüllt sind.
Die Rückgabe des Schrankes inkl. Schlüssel muss bis spätestens Dezember jenes Jahres erfolgen, in dem Sie das Nutzungsrecht beenden wollen.
Die Anmeldung ist während der Parteienverkehrszeiten im Gemeindeamt möglich oder jederzeit bequem über das Online-Formular.
Zu den Formularen sowie zu den Benützungsbedingungen – Erholungsgebiet Badeteich kommen Sie hier.
Weitere Informationen erhalten Sie am Gemeindeamt oder unter 02235/424 36.
GEWÄSSERSANIERUNG GEMEINDE-BADETEICH

