BÜRGERSERVICE

INFORMATION FÜR HUNDEHALTER

Hunde haben es schön in Leopoldsdorf! Umgeben von Feldern bietet unser Ort viel Erholungsraum für Mensch und Tier. Sie finden hier die wichtigsten Informationen rund um die Anmeldung Ihres Hundes, die Freilaufzone und die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Haltung Ihres Vierbeiners.

ANMELDUNG IHRES HUNDES

Das Halten von Hunden ist vom Hundehalter oder der Hundehalterin bei der Gemeinde, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll, unverzüglich samt folgender Angaben und Nachweise zu melden:

  • Name und Hauptwohnsitz der Halter:in
  • Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
  • Name und Hauptwohnsitz jener Person bzw. Geschäftsadresse jener Einrichtung, von der der Hund erworben wurde
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Mindestsumme € 725.000,00 pro Hund für Personen- und Sachschäden)
  • Impfpass des Hundes

Hinweis: Falls der allgemeine Sachkundenachweis bei der Anmeldung nicht erbracht werden kann, ist dieser binnen 6 Monaten nachzubringen. Die allgemeine Sachkunde gilt dann als Nachweis für weitere Hundehaltungen.

Informationen zu den Terminen der Vorträge zur allgemeinen Sachkunde finden Sie bei „dogaudit“

Zusätzlich mitzubringen für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential oder auffällige Hunde (gemäß §2 und §3 des NÖ Hundehaltegesetzes):

  • größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedungen und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll
  • Nachweis über die erweiterte Sachkunde (binnen 6 Monaten nachzureichen; bei Jungjungen innerhalb des ersten Lebensjahres)

Die Anmeldung kann während der Parteienverkehrszeiten am Gemeindeamt oder mittels Online-Formular erfolgen. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne auch per E-Mail unter post@leopoldsdorf.gv.at oder telefonisch unter 02235/42436 zur Verfügung

Zu dem Formular kommen Sie hier.


HUNDEABGABE

Die Hundeabgabe in Leopoldsdorf beträgt pro Jahr:

  • € 22,00 pro Hund
  • € 70,00 pro Hund (mit erhöhtem Gefährdungspotential oder auffällige Hunde gemäß §2 und §3 des NÖ Hundehaltegesetzes)
  • € 2,60 einmalig für die Hundemarke

Die Hundemarke gilt solange, wie der Hund in Leopoldsdorf angemeldet ist. Falls eine neue Hundemarke/Ersatzmarke (z.B. Verlust, Beschädigung, …) benötigt wird, kann auf dem Gemeindeamt eine neue Marke erworben werden.


ABMELDUNG DES HUNDES

Wenn Ihr Hunde verstirbt, an eine andere Person abgegeben wird oder Sie in eine andere Gemeinde verziehen, ersuchen wir Sie mittels Online-Formular die Abmeldung Ihres Hundes bekanntzugeben. Solange diese Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabepflicht weiter.

Zu dem Formular kommen Sie hier.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne auch per E-Mail unter post@leopoldsdorf.gv.at oder telefonisch unter 02235/42436 zur Verfügung.


LEINENPFLICHT

Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich mit Maulkorb oder an der Leine geführt werden. Hunde §2 und §3 des NÖ Hundehaltegesetzes müssen an öffentlichen Orten im Ortsbereich immer mit Maulkorb und an der Leine geführt werden.


HUNDEFREILAUFZONE

Der Eingang der Hundeauslaufzone befindet sich am Prof. Karl Hodina Weg, seitlich gegenüber des Sicherheitszentrums. Die Zone ist jederzeit frei zugänglich. Bitte auch am Zonen-Gelände die Hinterlassenschaften des Hundes ordnungsgemäß entsorgen.


GASSI-SACKI-STATIONEN

In Leopoldsdorf wurden etliche Gassi-Sacki-Stationen aufgestellt, deren Mistkübel regelmäßig entleert werden. Bitte benutzen Sie die Sackerl für die Entsorgung des Hundekots und halten Sie nicht nur Straßen und Gehwege, sondern auch die Grünflächen im Ort sauber.

Hier geht's zur Übersicht über die Gassi-Sacki-Stationen im Ort


Verordnung Marktgemeinde Leopoldsdorf

Weitere Infos erhalten Sie unter https://www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html