BÜRGERSERVICE

INFORMATION FÜR HUNDEHALTER

Hunde haben es schön in Leopoldsdorf! Umgeben von Feldern bietet unser Ort viel Erholungsraum für Mensch und Tier. Sie finden hier die wichtigsten Informationen rund um die Anmeldung Ihres Hundes, die Freilaufzone und die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Haltung Ihres Vierbeiners.

ÜBERSICHT UND LINKS ZU FOLGENDEN THEMENPUNKEN:

Anmeldung Ihres Hundes, Höhe der Hundeabgabe

Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential

Abmeldung des Hundes

Hundeauslaufzone

Gassi-Sacki-Stationen

Formulare, Verordnungen & Gesetze


ANMELDUNG IHRES HUNDES

Innerhalb eines Monates nach Erhalt des Hundes muss dieser durch den Hundehalter in der Gemeinde angemeldet werden. Abgabenpflichtig ist jeder, der in der Gemeinde einen über drei Monat alten Hund hält.

Die Hundeabgabe ist eine jährliche Abgabe. Für die folgenden Jahre ist die Hundeabgabe immer bis spätestens 15.02. zu entrichten.

Die Anmeldung kann während der Parteienverkehrszeiten am Gemeindeamt oder online mittels Anmeldeformulars erfolgen. Bei persönlicher Anmeldung bringen Sie bitte den Impfpass des Hundes mit.


KOSTEN FÜR DIE ANMELDUNG IHRES HUNDES

  • € 22,00 pro Hund und Jahr
  • € 70,00 pro Hund und Jahr (mit erh. Gefährdungspotential)
  • € 2,60 einmalig für die Hundemarke

Die Hundemarke gilt solange, wie der Hund in Leopoldsdorf angemeldet ist. Falls eine neue Hundemarke/Ersatzmarke (z.B. Verlust, Beschädigung, …) benötigt wird, kann auf dem Gemeindeamt eine neue Marke erworben werden.


HUNDE MIT ERHÖHTEM GEFÄHRDUNGSPOTENTIAL

Bei Hunden folgender Rassen oder Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden wird ein erhöhtes Gefährdungspotential vermutet:

  • Bullterrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Dogo Argentino
  • Pit-Bull
  • Bandog
  • Rottweiler
  • Tosa Inu

Weitere benötigte Unterlagen für die Anmeldung:

  • Nachweis der Kennzeichnung und Registrierung (z.B. Petcard, …)
  • Größen- und lagemäßige Beschreibung der Liegenschaft samt ihrer Einfriedung und des Gebäudes, in der der Hund gehalten wird oder gehalten werden soll
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde zur Haltung des Hundes (Muss innerhalb von 6 Monaten nach Anzeige des Hundes nachgewiesen werden. Bei jungen Hunden innerhalb des 1. Lebensjahres)
  • Nachweis einer ausreichenden Haftpflichtversicherung (Mindestversicherungssumme in Höhe von € 500.000 für Personenschäden und € 250.000 für Sachschäden)

 


ABMELDUNG DES HUNDES

Der Hund muss bei der Gemeinde schriftlich (per E-Mail an post@leopoldsdorf.gv.at) abgemeldet werden, wenn dieser nicht mehr in der Gemeinde gehalten wird oder verstirbt. Solange diese Meldung nicht erfolgt ist, besteht die Abgabenpflicht weiter.


HUNDEFREILAUFZONE

Der Eingang der Freilaufzone befindet sich am Prof. Karl Hodina Weg, seitlich gegenüber des Sicherheitszentrums. Die Zone ist jederzeit frei zugänglich. Bitte auch am Zonen-Gelände die Hinterlassenschaften des Hundes ordnungsgemäß entsorgen.


GASSI-SACKI-STATIONEN - BITTE AUCH GRÜNFLÄCHEN SAUBER HALTEN

In Leopoldsdorf wurden etliche Gassi-Sacki-Stationen aufgestellt, deren Mistkübel regelmäßig entleert werden. Bitte benutzen Sie die Sackerl für die Entsorgung des Hundekots und halten Sie nicht nur Straßen und Gehwege, sondern auch die Grünflächen im Ort sauber. Die Nutzung der Feldwege ist seitens der Landwirte erlaubt, aber auch hier muss der Hundekot mitgenommen werden, da die Verunreinigungen Probleme in der Landwirtschaft mit sich ziehen können.

Hier geht's zur Übersicht über die Gassi-Sacki-Stationen im Ort


LEINENPFLICHT

Hunde müssen an öffentlichen Orten/im Ortsbereich an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden. Für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotential sowie „auffällige Hunde“, also z.B. jene, die bereits gebissen haben, gilt beides: Verpflichtende Maulkorb- und Leinenpflicht an öffentlichen Orten.


FORMULARE, VERORDNUNGEN & GESETZE

Formular – Hundeanmeldung

Formular – Hunde mit erh. Gefährdungspotential

Verordnung Marktgemeinde Leopoldsdorf

NÖ Hundehaltegesetz

NÖ Hundeabgabegesetz

Weitere Infos erhalten Sie unter www.noe.gv.at/noe/Naturschutz/Hundehaltegesetz.html